Tätigkeitsgebiete

Die Kanzlei Balk & Quast bearbeitet vorwiegend die folgenden Tätigkeitsgebiete:

Notarielle Aufgaben
Gode-Marie Quast-Hohenhorst und Jörg Balk decken alle Aspekte der Tätigkeiten eines Notars für Privatpersonen und Unternehmen ab. Ein Großteil der Tätigkeit liegt in der Erarbeitung von Immobilienverträgen, Unternehmensgründungen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen.
Daneben hat Gode-Marie Quast-Hohenhorst ihren Schwerpunkt in der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen gesetzt. Jörg Balk befasst sich schon seit Jahren mit der Vertragsgestaltung bei Bauvorhaben, die kompliziertere Strukturen aufweisen und deshalb besonderer juristischer Betreuung bedürfen.
Bau- und Architektenrecht
Der Bau oder Kauf einer Immobilie ist eine Entscheidung für das Leben. Sowohl bei Um- als auch bei Neubauten sind für die am Bau beteiligten Bauunternehmer und auch für den Bauherren zahlreiche Punkte zu beachten, damit aus dem Bauvorhaben ein Zuhause wird.

Sowohl Unternehmer, als auch Bauherren, sind herzlich willkommen und erhalten unsere Unterstützung zu folgenden Fragen:

  • Bauverträge und deren Gestaltung,
  • Pauschalverträge,
  • AGB-Kontrolle,
  • Bauträgerverträge und Leistungsverzeichnisse,
  • Projektverträge,
  • Sicherheiten und Forderungssicherung,
  • Kooperation und Aufklärungspflichten bei Bauvorhaben,
  • Einstellung der Leistung und Vertragsstrafen,
  • Abmahnung, Kündigung und Abrechnung,
  • Gewährleistungsansprüche,
  • gerichtliche Beweissicherung und Bauprozess,
  • Ansprüche des Architekten, Architektenvertrag und HOAI,
  • Haftung von Sonderfachleuten und Ingenieuren.

Jörg Balk ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Katharina Ditgens steht Ihnen ebenso bei Fragen zur Verfügung.

Arbeitsrecht
Die Arbeit ist bereits seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen und das nicht ohne Grund, denn schließlich geht es im Arbeitsrecht nicht selten um existenzielle Fragen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben nicht nur bei Kündigungen vieles zu beachten.

Wir unterstützen und beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu folgenden Themen:

  • Arbeitsverträge,
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsverträge,
  • Vertretung im Kündigungsschutzprozess,
  • Abmahnung im Arbeitsverhältnis,
  • Änderungskündigungen,
  • Befristungen,
  • Teilzeitarbeitsverhältnisse, Anpassung der Arbeitszeit bei Elternzeit und Mutterschutz,
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Gehaltsforderungen und Urlaubsansprüchen,
  • Zeugnisauseinandersetzungen,
  • Betreuung und Vertretung in Angelegenheiten des Kollektivarbeitsrechts, Verhandlungen mit dem Betriebsrat,
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Diskriminierung und Benachteiligung.

In unserem Haus ist Katharina Ditgens ihre Ansprechpartnerin.

Familienrecht

„Familie“ ist mehr als Hochzeit und Scheidung und die darin vom Gesetzgeber angeknüpften Folgen wie Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt und Versorgungsausgleich.
Die Vielzahl der Lebensmodelle in unserer Gesellschaft schaffen neue Herausforderungen, gerade auch in der Gestaltung des Zusammenlebens, bei denen wir Sie gerne begleiten und Ihnen helfen, eine tragfähige rechtliche Grundlage für Ihre familiären Beziehungen zu schaffen. Dies geschieht durch

  • Gestaltung von Eheverträgen mit individuellen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich,
  • Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung,
  • Unterhalt und Versorgungsausgleich unter Einbeziehung erbrechtlicher Aspekte und der Bedürfnisse gemeinsamer Kinder,
  • Beratung und Begleitung in Kindschaftssachen (Kindesunterhalt und Umgangsrecht, elterliche Sorge),
  • Adoptionen,
  • Vertretung in Entscheidungsverfahren und bei Auseinandersetzungen über Vermögen und Hausrat,
  • Elternunterhalt

Fehlen vorausschauende Regelungen im Trennungsfall, so unterstützen wir Sie in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Scheidungsverfahren. Die Auseinandersetzung in einer Trennungsphase ist nur emotional herausfordernd, sondern auch juristisch komplex. Daher hat der Gesetzgeber das Leitbild geschaffen, wonach eine Ehe nicht geschieden werden soll, wenn nicht alle Folgesachen geregelt bzw. entschieden sind. Dies betrifft Fragen des Unterhalts, des Zugewinnausgleichs und des Ausgleichs der Rentenanwartschaften. Hier gilt es, mit anwaltlicher Unterstützung gezielt Ansprüche geltend zu machen und zu realisieren, aber wenn nötig auch taktische Entscheidungen zu treffen, die wir gerne mit Ihnen zusammen herausarbeiten.

Gode-Marie Quast-Hohenhorst ist Fachanwältin für Familienrecht.

Erbrecht
„Entgegen landläufiger Meinung kann man sich im Grabe nicht umdrehen!“

Ein Erbfall in der Verwandtschaft oder auch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod bringt emotionale Herausforderungen mit sich. Persönliche Verhältnisse stellen sich mitunter plötzlich völlig verändert dar.

Wir unterstützen Sie in Ihren Überlegungen zur eigenen Nachfolgeplanung, aber auch bei der Durchsetzung eigener erbrechtlicher Ansprüche. Die Abwicklung einer Erbschaft, angefangen bei der Eröffnung letztwilliger Verfügungen, der Begleitung im Erbscheinsverfahren und der Führung von Verhandlungen zu möglichen Nachlassauseinandersetzungen bis hin zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bietet zahlreiche Herausforderungen, bei denen wir Ihnen behilflich sind.

Als Notare beraten wir gern zur Unternehmensnachfolge und lebzeitigen Übertragungen im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung und dem geregelten Übergang in die nächste Generation. Kernbereiche unserer beratenden und anwaltlichen, sowie auch notariellen Gestaltungstätigkeit sind hierbei,

  • die Gestaltung letztwilliger Verfügungen,
  • die Gestaltung zur Reduzierung des „Pflegeheimrisikos“ und des Zugriffs von Sozialhilfeträgern,
  • besondere Gestaltungsform bei bedürftigen Kindern, insbesondere Betreuung und Beratung Eltern behinderter Kinder zur Errichtung eines „Behinderten-Testaments“,
  • landwirtschaftliche Sondererbfolge (Höfeordnung),
  • Unternehmensnachfolge,
  • lebzeitige Übertragung / Zuwendung; Ansprüche Dritter, insbesondere pflichtteilsberechtigter Personen,
  • Ausschlagung von Erbschaften,
  • Erbenhaftung,
  • Pflichtteilsrecht,
  • Erbauseinandersetzung.

Gode-Marie Quast-Hohenhorst ist Fachanwältin für Erbrecht, Jörg Balk steht Ihnen bei notariellen Aufgaben zur Verfügung.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht hat seinen Ursprung im 12. Jahrhundert, als der Handel bedeutsames Wachstum erfuhr. Auch heute unterliegt das Gesellschaftsrecht der herausragenden Anforderung, sich den modernen und globalen Handelsformen anzupassen.

Allein das nationale Recht hält hierzu 8 Formen bereit, um als Kaufmann im Rechtsverkehr aufzutreten. Daneben sind Mischformen denkbar, die je nach den individuellen Bedürfnissen der juristischen Gestaltung offen stehen. Hinzu kommen ausländische Gesellschaftsformen, die unseren Alltag zunehmend prägen.

Die Möglichkeiten des Umwandlungsgesetzes und der juristischen Beratung bei der Neugründung von Unternehmen bieten Varianten, Ihre Beziehungen zu Geschäftspartnern aber auch zu Mitgesellschaftern zu gestalten.

Wir begleiten Sie bei

  • Neugründung,
  • Umwandlung,
  • Verschmelzung,
  • Verkauf und Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Geschäftsanteilen,
  • Regelung der Unternehmensnachfolge,
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen,
  • Satzungsneufassungen- und änderungen,
  • Kapitalerhöhungen,
  • Handelsregisteranmeldungen.

Gode-Marie Quast-Hohenhorst und Jörg Balk sind die Ansprechpartner auf diesem Tätigkeitsgebiet.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Neben der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht ist auch das Miet- und Wohnungseigentumsrecht durch eine Fachanwaltschaft als Spezialisierung vertreten.

Die anwaltliche Tätigkeit ist dabei vielfältig und deckt sowohl die Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen als auch die Begleitung bei streitigen Auseinandersetzungen im Mietverhältnis, z.B. bei Mängelrechten oder Abrechnungen bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen des Mietvertrages ab.

Anwaltliche Hilfe ist auch immer wieder erforderlich zur Überprüfung von Beschlusslagen und Vereinbarungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft und die ggf. notwendige Korrektur nicht ordnungsgemäßer Verwaltungsmaßnahmen durch Erhebung einer Anfechtungsklage oder weiteren Maßnahmen gegenüber dem Verwalter.

Immobilien bilden auch den Schwerpunkt der täglichen Arbeit der Notare. Diese unterstützen bei:

  • Kauf, Tausch und Übertragung
  • Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum
  • Gestaltung von Grunddienstbarkeiten (Wegerecht, Nießbrauch, Wohnungsrecht)
  • Bestellung von Grundpfandrechten (Hypothek/Grundschuld)
  • Löschung von Rechten in Abt. II und III des Grundbuchs
  • Begründung und Aufhebung von Erbbaurechten
  • Bauträgergestaltungen, MaBV

Frau Quast Hohenhorst ist Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht und Jörg Balk ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Verkehrsrecht

Schnell mal nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Das mühsam zusammengesparte Familienauto ist in einen Unfall verwickelt und die teure Reparatur hat man schon vor Augen.

Auch schlimmere Szenarien mit Verletzungen sind denkbar und leider alltäglich.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche nach einem Unfall schnell zu beziffern und geltend zu machen und diese sowohl gegenüber Kaskoversicherern als auch Haftpflichtversicherern und Berufsgenossenschaften durchzusetzen.

Katharina Ditgens und Gode-Marie Quast-Hohenhorst bearbeiten Mandate aus dem Bereich des Straßenverkehrs.

Allgemein
Darüber hinaus bieten wir selbstverständlich das breite Spektrum der allgemeinen anwaltlichen Tätigkeit an, für gewerbliche Mandanten den gesamten Bereich der Meinungsverschiedenheiten mit Kunden oder Lieferanten, für die Privatklientel Auseinandersetzungen aus Verträgen (Warenkauf, Urlaubsunterkunft, Dienstleistungen, etc.) oder auch Nachbarschaftsstreitigkeiten. Wir können bundesweit für Sie tätig sein. Wie alle Rechtsanwälte dürfen wir an sämtlichen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs auftreten.