
Rechtsanwältin, Notarin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht
Arbeitsschwerpunkte
Die Rechtsanwältin und Notarin Gode-Marie Quast-Hohenhorst legt als Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht und Miet- und WEG-Recht ihre Arbeitsschwerpunkte auf die
- Beratung und Interessenvertretung bei der Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche (z. B. Streitigkeiten zwischen Miterben, Geltendmachung des Pflichtteils),
- Erbfolge- und Unternehmensnachfolgeplanung,
- Interessenvertretung bei Ansprüchen aus Miet- und Pachtverhältnissen (z. B. Kündigung, Mietzahlung, Räumung, Schadensersatzansprüche) sowie die
- Interessenvertretung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen in allen Fragen des WEG-Rechts (z. B. Gestaltung der Gemeinschaftsordnung, Haus-geldrückstände, Entzug des Wohnungseigentums, Zwangsversteigerung, Beschlussanfechtungen)
Erbrecht
Rechtsanwältin Quast-Hohenhorst hat umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Erbrechts gesammelt. Dabei hat sich auch während der anwaltlichen Tätigkeit schon früh gezeigt, dass testamentarische Gestaltungen und die Herausforderungen, die jede Familie individuell mit sich bringt, einen besonderen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden. Erfolgreich gelingt es ihr, erbrechtliche Ansprüche zu realisieren. Zur Vermeidung unnötiger Kostenrisiken besteht großes Bestreben, außergerichtliche Lösungen auch aus kontroversen Standpunkten zu finden.
Familienrecht
Diese Tätigkeit hat das berufliche Interesse geweckt, sich noch näher mit familiären Strukturen und den möglichen hieraus schwelenden Konflikten auseinander zu setzen und somit lag es nahe, als weitere Spezialisierung die Fachanwaltschaft für Familienrecht zu erwerben. Auch hier ist es aufgrund der oftmals emotionalen Betroffenheit der Beteiligten wichtig, auf Basis fundierter juristischer Kenntnisse faire Lösungen für alle Beteiligten – einschließlich gemeinsamer Kinder – zu entwickeln, hierbei jedoch auch die Ansprüche des eigenen Mandanten nicht aus den Augen zu verlieren.
Als Notarin obliegt es Gode-Marie Quast-Hohenhorst, sowohl in der akuten Trennungssituation, als auch bei der Gestaltung von Eheverträgen für die Zukunft tragbare Lösungen zu entwickeln und auf Basis fundierter Prognosen Gestaltungen für die Eheleute zu entwerfen, die den individuellen Bedürfnissen und dem eigenen Lebensmodell gerecht werden.
Miet- und WEG-Recht
Schließlich betreut Rechtsanwältin Gode-Marie Quast-Hohenhorst eine Vielzahl von Mietern und Vermietern in allen Fragen, rund um das Mietrecht und auch um das Wohnungseigentumsrecht. Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit stellen hierbei die Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche sowohl bei Kündigungen des Mietverhältnisses, als auch im Verlauf des Mietverhältnisses, dar.
Vita von Gode-Marie Quast-Hohenhorst
* 04. Dezember 1977
1997
Abitur am Bischöfl. Gymnasium St. Michael Ahlen
Studium an den Universitäten Bonn und Hannover
2003
1. Staatsexamen
2006
2. Staatsexamen
2007 bis 2014
Rechtsanwältin bei der Sozietät Quast und Partner, Ahlen
2010
Fachanwältin für Erbrecht
2012
Fachanwaltschaft für Miet- und WEG-Recht
seit 2014
Rechtsanwältin in Haus Buchwald, Gütersloh
2017
Bestellung zur Notarin mit Amtssitz in Gütersloh
2019
Fachanwaltschaft für Familienrecht
Mitgliedschaften
Gütersloher Anwaltsverein
Reitverein Ahlen
Reitverein Avenwedde
2. Vorsitzende des Stadtsportverbandes in Gütersloh